Zusammenleben

Zusammenleben braucht Regeln und Abmachungen

Die Schule – Zusammenleben

Grundsätzliches

Zusammenleben braucht Regeln und Abmachungen. Unsere Schule ist ein Ort, wo wir in Ruhe arbeiten wollen. Wir tragen Sorge zu allem, was uns an Anlagen, Räumlichkeiten und Material zur Verfügung steht. Anstand, Höflichkeit und Respekt erachten wir als selbstverständlich.

Schulhausareal

  • Der Konsum von Alkohol, Tabak und Schnupftabak ist für die Schüler:innen verboten.
  • Rollschuhe sind auf dem roten Platz und im Schulgebäude untersagt.
  • Mofas und Roller werden auf dem Platz vor der Aula, Velos im Velounterstand parkiert.
  • Abfälle gehören getrennt in die Abfalleimer. Nach Bedarf werden mit dem Hauswart Säuberungsaktionen organisiert.
  • Nach Beendigung des Unterrichts wird das Schulareal innerhalb von 15 Minuten verlassen.
  • Der Aufenthalt auf dem Areal ist ab 22.00 Uhr untersagt.

Schulgebäude

  • Im Schulhaus sind Finken im Winterquartal obligatorisch.
  • Während der Unterrichtszeiten zwischen 07.35 und 17.05 Uhr herrscht Ruhe in den Gängen.
  • Wurfspiele und Herumtollen im Schulhaus sind verboten.
  • Die Verpflegung im Schulhaus ist untersagt, dafür steht der Schüler:innenraum zur Verfügung.

Unterrichtsräume

  • Sie werden abgeschlossen (Klassenzimmer bei Unterrichtsschluss am Vormittag sowie am Nachmittag, über den Mittag immer).
  • Die Unterrichtsräume werden aufgeräumt verlassen, die jeweilige Lehrperson kontrolliert die Ordnung.

Grosse Pausen

  • In den grossen Pausen am Vor- und Nachmittag wird das Gebäude verlassen.
  • Das Schulgelände darf nicht ohne Bewilligung verlassen werden.
  • Bei zweimaligem Läuten (schlechtes Wetter), ist der Verbleib im Schulhaus gestattet.

Stundenanfänge

  • Beim ersten Läuten am Ende der Pause begeben sich die Schüler:innen ins Klassenzimmer und bereiten sich für den nachfolgenden Unterricht vor.
  • Die Lehrpersonen beginnen den Unterricht pünktlich.

Schäden

  • Schäden werden der Klassenlehrkraft unverzüglich gemeldet.
  • Mutwillig verursachte Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

Die Verantwortung liegt bei den Eltern:

  • wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Freizeit ausserhalb der Unterrichtsblöcke auf dem Schulareal verbringen.
  • wenn sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg befinden.
  • fünfzehn Minuten nach dem Unterricht.

Die Verantwortung liegt bei der Schule:

  • auf Ausflügen, in Lagern, bei Schulanlässen.
  • während des Unterrichts und den Pausen.
  • während stundenplanbedingten Zwischenstunden oder Ausfallstunden.